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BFH 27.10.2004 II R 8/01, NWB 50/2004 S. 392

Bewertung | als gewillkürtes Betriebsvermögen aktiviertes Grundstück als Betriebsgrundstück (§§ 99, 138 BewG; §§ 18, 179 AO)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ob Grundbesitz zu einem Gewerbebetrieb gehört und deshalb ein Betriebsgrundstück im bewertungsrechtlichen Sinn ist, ist nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden, soweit § 99 Abs. 2 BewG keine Sonderregelungen vorsieht. (2) § 99 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BewG betrifft nur Grundstücke, die ertragsteuerrechtlich teilweise BV und teilweise Privatvermögen sind. Der BFH führt weiter aus: Das für die Bedarfsbewertung nach § 138 Abs. 5 BewG zuständige Lage-FA hat eigenständig zu prüfen, ob ein Grundstück Betriebsgrundstück ist und zu welchem Gewerbebetrieb es ggf. gehört, um die ihm nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG obliegenden Feststellungen treffen zu können. Es ist nicht an zum Ertragsteuerrecht ergangene Steuer- oder Feststellungsbescheide gebunden. – Anmerkung: Die ...