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BMF 16.11.2004 IV B 2 - S 2183b - 13/04 , NWB 50/2004 S. 389

Einkommensteuer | Ansparabschreibungen – wesentliche Erweiterung eines bereits bestehenden Betriebs (§ 7g Abs. 3 ff. EStG)

Für die Bildung von Ansparabschreibungen in den Jahren der wesentlichen Erweiterung eines bereits bestehenden Betriebs (vgl. Rdnr. 17 des , BStBl 2004 I S. 337) gilt nach dem Folgendes: Im Erweiterungszeitraum können Rücklagen gem. § 7g Abs. 3 ff. EStG nur gebildet werden, wenn die Investitionsentscheidungen hinsichtlich der für die Erweiterung erforderlichen wesentlichen Betriebsgrundlagen am Ende des Jahres, für das die Rücklage gebildet wird, ausreichend konkretisiert sind. Zudem muss das WG, für das die Rücklage gebildet wird, bis zum Ende des Jahres der Rücklagenbildung verbindlich bestellt worden sein. Bei Herstellung muss eine Genehmigung verbindlich beantragt oder – falls eine Genehmigung nicht erforderlich ist – mit d...