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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 4434/98

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1, UStG § 2 Abs. 1 Satz 1

Vorsteuerabzug bei Rechnungen auf den Namen des Geschäftsführers eines Vereins

Leitsatz

1. Der Geschäftsführer eines Vereins ist grundsätzlich als Unternehmer anzusehen, sodass dem Verein bei Rechnungen auf den Namen des Geschäftsführers der Vorsteuerabzug zu gewähren ist.

2. Der Geschäftsführer eines Vereins hat keine Organstellung inne und ist nur dann nichtselbständig tätig, wenn er nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter der Leitung des Vereinsvorstandes steht und im geschäftlichen Organismus dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HAAAB-36768

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