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Behandlung von Rückkaufverpflichtungen bei Fahrzeug-Leasingverträgen in der Steuerbilanz
Bei Rückstellungen von Kfz-Händlern für Rückkaufverpflichtungen im Rahmen von Fahrzeug-Leasingverträgen und sog. Buy-back-Verträgen handelt es sich gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 52/04, EFG 2004 S. 1588) um Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und nicht um Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, wenn zu den fraglichen Bilanzstichtagen weder die Sachleistungsverpflichtung des Leasingunternehmens bzw. Buy-back-Vertragspartners (Rückübereignung der jeweiligen Fahrzeuge) noch die Geldleistungsverpflichtung des Kfz-Händlers (Zahlung des jeweiligen Rückkaufpreises) erfüllt ist. Nach Ansicht des FG ist § 5 Abs. 4a EStG verfassungsgemäß.