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BBK 23/2004 S. 4454

Kein Eigenverbrauch bei nicht abzugsfähigen Bewirtungsaufwendungen

Nach dem rechtfertigt die Unterlassung der nach Einkommensteuerrecht vorgeschriebenen gesonderten Aufzeichnung von Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 7 EStG) keine Besteuerung als Eigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG 1980/1991.

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