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Abfindungszahlungen für ältere Arbeitnehmer, die durch ihr Ausscheiden den Arbeitsplatz eines jüngeren Arbeitnehmers sichern
Abfindungszahlungen aufgrund eines Sozialplans, die das durch Rationalisierung gebotene Ausscheiden eines Arbeitnehmers abmildern sollen, sind gem. rkr. auch dann als Abfindung (§ 3 Nr. 9 EStG) und/oder Entschädigung (§ 24 Nr. 1a EStG) steuerlich begünstigt, wenn ein älterer Arbeitnehmer den Arbeitsplatz eines jüngeren Arbeitnehmers dadurch sichert, dass er an Stelle des jüngeren Arbeitnehmers ausscheidet.