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BBK Nr. 23 vom Seite 1091 Fach 17 Seite 3314

Kosten einer Geburtstagsfeier als vGA bei mittelbarer Gesellschafterstellung

§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

Leitsatz:

Übernimmt eine KapGes die Kosten einer Veranstaltung, zu der ihr Geschäftsführer und mittelbarer Gesellschafter aus Anlass seines Geburtstags eingeladen hat, so sind ihre sich hieraus ergebenden Aufwendungen vGA. Das gilt unabhängig von der Anzahl der eingeladenen Personen und von der Höhe der Aufwendungen und auch dann, wenn die Teilnehmer der Veranstaltung überwiegend Arbeitnehmer der Gesellschaft sind.

Aus dem Sachverhalt:

Der Vorsitzende der Geschäftsführung (X) der Klägerin (GmbH), deren Anteile von der X-KG gehalten werden und die wiederum von X beherrscht wird, feierte im Streitjahr seinen 50. Geburtstag. An der Feier nahmen ca. 2 650 Personen teil, wovon nur 70 Teilnehmer der örtlichen Geschäftswelt und dem Bekanntenkreis des X angehörten; die übrigen Teilnehmer waren Betriebsangehörige der Klägerin. Das FA sah in der Übernahme der Kosten durch die Klägerin eine vGA. Der BFH hat die Klage abgewiesen.

Aus den Gründen:

1. … 2. Eine vGA kann nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH u. a. darin liegen, dass eine KapGes im Interesse ihres Gesellschafters Aufwendungen tätigt. Voraussetzung hierfür ist zum einen, dass die Übernahme der Aufwendungen durch die Gesellschaft o...