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BFH 14.10.2004 VI R 82/02, NWB 49/2004 S. 383

Lohnsteuer | eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen Kriterien zu beurteilen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG)

Unterhält ein unverheirateter AN am Ort des Lebensmittelpunkts seinen Haupthausstand, kommt es nach dem BFH-Urt. v. 14. 10. 2004 - VI R 82/02 für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung nicht darauf an, ob die ihm dort zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten den bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung gerecht werden.