Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht
Erster Teil: Bauleitplanung
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht
1Die Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen. 2In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens
die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans und
in dem Umweltbericht nach der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes
darzulegen. 3Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAG-94394