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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 5 V 28/01

Gesetze: FGO § 114 Abs. 1 Satz 2, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Karussellgeschäften

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen (Regelungs-)Anordnung.

  2. Hat der Unternehmer alle im üblichen Rahmen erforderlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug glaubhaft gemacht, obliegt es dem Finanzamt durch konkrete Darlegungen Zweifel am Vortrag des Steuerpflichtigen zu begründen.

  3. Die bloße Behauptung, der Steuerpflichtige habe Leistungen von Scheinfirmen bezogen, sind für eine Versagung des Vorsteuerabzug nicht konkret genug. Die bloße Annahme, der Steuerpflichtige sei in sog. „Karusselgeschäfte” eingebunden, reicht zur Versagung des Vorsteuerabzugs ebenfalls nicht aus.

Fundstelle(n):
KAAAB-36352

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