Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Karussellgeschäften
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen (Regelungs-)Anordnung.
Hat der Unternehmer alle im üblichen Rahmen erforderlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug glaubhaft gemacht, obliegt
es dem Finanzamt durch konkrete Darlegungen Zweifel am Vortrag des Steuerpflichtigen zu begründen.
Die bloße Behauptung, der Steuerpflichtige habe Leistungen von Scheinfirmen bezogen, sind für eine Versagung des Vorsteuerabzug
nicht konkret genug. Die bloße Annahme, der Steuerpflichtige sei in sog. „Karusselgeschäfte” eingebunden, reicht zur Versagung
des Vorsteuerabzugs ebenfalls nicht aus.
Fundstelle(n): KAAAB-36352
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.