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IWB Nr. 22 vom Seite 1079 Fach 5 Schweiz Gr. 3 Seite 174

Managerhaftung in Auslandsgesellschaften in der Schweiz

von Dr. Marcus Felsner, Rechtsanwalt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

International operierende mittelständische Unternehmen ebenso wie multinationale Konzerne neigen dazu, Führungskräfte regelmäßig auch als Mitglieder von Leitungsgremien von Konzernunternehmen in anderen Ländern einzusetzen. Zu dieser Lösung wird nicht immer deshalb gegriffen, weil der jeweilige Mitarbeiter tatsächlich den Auftrag erhalten soll, vor Ort Leitungsfunktionen wahrzunehmen. In nicht wenigen Fällen übernehmen Führungskräfte so Leitungsfunktionen im Ausland, ohne tatsächlich vor Ort Kontrolle ausüben zu können; ihre Tätigkeit ändert sich weder inhaltlich noch räumlich. Mit diesem Verfahren sind aber in den Rechtsordnungen praktisch aller wichtigen Industrienationen persönliche Haftungsrisiken verbunden, denen sich nur wenige bewusst sind.

Die AG nimmt in der Schweiz eine herausragende Stellung ein, sie ist die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform auch unter kleinen und kleinsten Unternehmen. Das schweizerische Aktienrecht folgt für das Leitungsorgan dem französisch-angelsächsischen Einheitsprinzip und sieht als zwingend nur den Verwaltungsrat vor, dem sowohl Leitungs- als auch Aufsichtsfunktion zukommt. Es stellt sich somit in erster Linie die Frage nach der Haftung d...