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Tschechien | neues Gesetz über die Einkommensteuer
Das Gesetz über die Einkommensteuer ist mit allen ergangenen Veränderungen neu bekannt gemacht worden (s. Tschechisches GBl, Nr. 29/2004). Es regelt in seiner neuen Fassung bis 2006 die Einkommensteuer für natürliche Personen und die Einkommensteuer für juristische Personen (Körperschaftsteuer). In den linear-progressiven Zonen der Einkommensteuer belaufen sich die Steuersätze unverändert auf 15 %, 20 %, 25 % und 32 %. Der Spitzensteuersatz gilt ab einem stpfl. Jahreseinkommen von 331 200 Kc. Ab 1. 1. 2005 soll ein Kinderfreibetrag von jährlich 6 000 Kc. pro Kind zur Anwendung kommen. Für die Steuer auf Einkommen juristischer Personen (Körperschaftsteuer) gilt für 2004 ein Steuersatz von 28 % (vorher 31 %). Dieser wird mit Wirkung ab 1. 1. 2005 auf 26 % und ab 1. ...