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LG Düsseldorf 17.06.2004 1 O 497/03, NWB 48/2004 S. 378

Steuerberatung | Sozietät mit griechischem Steuerberater

Die gemeinsame Berufsausübung eines deutschen Steuerberaters mit einem griechischen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in einer Sozietät mit Niederlassung in Deutschland verstößt gegen § 56 StBerG mit der Folge, dass Beratungsverträge mit der Sozietät nach § 134 BGB nichtig sind und Vergütungsansprüche nicht geltend gemacht werden können ( nrkr., DStRE 2004, 1317).