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SG Konstanz 26.11.2003 S 2 AL 1393/00, NWB 48/2004 S. 378

Arbeitsförderung | keine Erstattung von Arbeitslosengeld bei Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

Die Kündigung eines (versicherungspflichtigen) GmbH-Geschäftsführers ist stets als sozial gerechtfertigt anzusehen. GmbH-Geschäftsführer gehören zu dem Personenkreis, die der Gesetzgeber aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG ausgenommen hat. Daraus folgt, dass bei der Entlassung solcher Personen eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG (jetzt: § 147a Abs. 1 Nr. 4 SGB III) generell ausscheidet (SG Konstanz, Urt. v. - S 2 AL 1393/00, GmbHR 2004, 1393).