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BGH 16.07.2004 IXa ZB 288/03, NWB 48/2004 S. 376

Gesellschaftsrecht | Zwangsvollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Aus der wirksam in eine Grundschuldurkunde aufgenommenen und im Grundbuch eingetragenen Unterwerfungserklärung der Gesellschafter einer GbR gem. § 800 Abs. 1 ZPO kann die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück des Gesellschaftsvermögens betrieben werden. Dem steht nicht entgegen, dass die GbR nach neuerer Rechtsprechung rechts- und möglicherweise grundbuchfähig ist ( IXa ZB 288/03). Zur Grundbuchfähigkeit vgl. BayObLG, NJW 2003, 70 und Ott, NJW 2003, 1223; zur Auswirkung der neuen Rechtsprechung auf bereits davor begründete Rechtsverhältnisse, erfolgte Eintragungen und anhängig gewesene Verfahren vgl. .