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Einkommensteuer | keine Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltenden KG auf ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Beteiligt sich eine vermögensverwaltende PersGes (Obergesellschaft) mit Einkünften aus VuV an einer gewerblich tätigen anderen PersGes (Untergesellschaft), so hat das nach dem BFH- Urt. v. - IX R 53/01 nicht zur Folge, dass die gesamten Einkünfte der Obergesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten (gegen R 138 Abs. 5 Satz 4 EStR). – Anmerkung: Im ersten Rechtsgang wurde wahrscheinlich vom FG übersehen, dass die Klin. auch nach Beendigung der Betriebsaufspaltung aufgrund einer Betriebsverpachtung weiterhin gewerbliche Einkünfte bezogen haben könnte, denn die Betriebsverpachtung ist gegenüber der Betriebsaufspaltung subsidiär (s. nur , BStBl 1998 II S. 325). In diesem Fall hätte sich das Problem der Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer solchen Zebragesellschaft erst gar nicht ge...BStBl 1996 II S. 264BStBl 2001 II S. 359