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BMF 29.10.2004 IV B 1 - S 1301 POL - 43/04, NWB 48/2004 S. 371

Doppelbesteuerung | Anwendung der 183-Tage-Regel (Art. 15 Abs. 2 Buchst. a DBA-Polen)

Mit POL - 43/04 nimmt die FinVerw zur Anwendung der 183-Tage-Regel nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. a DBA-Polen in den Fällen Stellung, in denen ein AN von einem deutschen Unternehmen im Jahr 2004 nach Polen entsandt wird und die Dauer der Entsendung über den hinausgeht. Für das Kalenderjahr/Steuerjahr 2004 gilt demnach, dass nach derzeit geltendem DBA das Besteuerungsrecht für Fälle, in denen ein entsandter Mitarbeiter nicht länger als 183 Tage in 2004 in Polen tätig war, in Deutschland verbleibt (Art. 14 Abs. 2 Buchst. a DBA-Polen). Für 2005 ist nach dem neuen DBA zu prüfen, ob der AN insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums in Polen anwesend war (Art. 15 Abs. 2 Buchst. a DBA-Polen). Es ist der Gesamtzeitraum zu betrachten, auch wenn der Beginn des 12-Monats-Zeitraums noch in das Jahr 2004 hineinreicht.