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Änderungen der Lohnsteuer durch die Lohnsteuer-Richtlinien 2005
Die am verabschiedeten Lohnsteuer-Richtlinien 2005 (LStR 2005) enthalten im Wesentlichen die Anpassung an die Rechtsänderungen aus den zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetzen, wie z. B. das StÄndG 2003, das HBeglG 2004, das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze, sowie den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.
Die LStR 2005 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden, sowie für sonstige Bezüge, die dem AN nach dem zufließen. Sie gelten auch für frühere Zeiträume, soweit sie geänderte Vorschriften des EStG betreffen, die vor dem anzuwenden sind, oder soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen. Entgegenstehende BMF-Schreiben oder Erlässe der Länder sind ab dem nicht mehr anzuwenden.
Den LStR 2005 liegt, soweit im Einzelnen nichts anderes angegeben ist, das EStG 2002 i. d. F. der Bekanntmachung v. (BGBl 2002 I S. 4210), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze v. (BGBl 2004 I S. 1753) zugrunde.
Die für ArbG und AN gleichermaßen bedeutsamen Neuerungen, die sich aufgrund der LStR 2005 ergeben, werden nachfolgend in der Reihenfolge der geänderten Richtlinien-Abs...