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BBK 22/2004 S. 4450

Altkreditzinsen bei Rangrücktrittsvereinbarung

Eine betrieblich begründete Zinsverbindlichkeit für Altkredite muss gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 19/04, EFG 2004 S. 1440) als solche so lange in der Handelsbilanz und Steuerbilanz ausgewiesen werden, wie die Zinsverbindlichkeit noch besteht.

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