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NWB Nr. 47 vom Seite 3721

Besser beraten ohne Steuerberater?

von RA FAfStR StB Dipl.-Finanzwirt Dr. Bernhard Janssen, Berlin

Diese Frage mag den interessierten Leser erstaunen und kann durch den Autor dieses Beitrags angesichts des Umstands, dass er mangels anderer Kenntnisse oder Fähigkeiten gezwungen ist, seinen Lebensunterhalt auch weiterhin durch die Steuerberatung zu bestreiten, natürlich nur verneint werden. Dem Mandanten könnten da allerdings Zweifel kommen.

1. Erhöhte Anforderungen bei steuerlicher Beratung

Anlass zu Zweifeln geben eine Reihe von Gerichtsentscheidungen. Beispielhaft seien hierzu die folgenden Urteile kurz dargestellt:

  • Soll ein Steuerbescheid wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zugunsten des Stpfl. geändert werden, darf diesen am nachträglichen Bekanntwerden der Tatsachen kein grobes Verschulden treffen. Das grobe Verschulden seines Beraters ist dem Stpfl. zuzurechnen (, BStBl 2002 II S. 817, m. w. N.). An den steuerlichen Berater werden aber erhöhte Sorgfaltsanforderungen gestellt, insbesondere stehen ihm persönliche Entschuldigungsgründe, die der Mandant selbst geltend machen könnte, nicht zu (, BFH/NV 1988 S. 341; , EFG 2004 S. 508; , NWB DokID NWB XAAAB-07370).

  • Der Grundsatz vo...BStBl 1998 II S. 552