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Anwaltsrecht | Vergütungsanspruch trotz unzureichender Leistung
Der Vergütungsanspruch aus einem Anwaltsdienstvertrag kann wegen einer unzureichenden und pflichtwidrigen Leistung des Rechtsanwalts nicht gekürzt werden oder in Wegfall geraten, da das Dienstvertragsrecht keine Gewährleistung kennt. Ein Ausschluss der Gebührenforderung ist nur für Fallgestaltungen anzuerkennen, in denen der Rechtsanwalt über einen grob fahrlässigen Pflichtenverstoß hinaus einen nach § 356 StGB strafbaren Parteiverrat begangen hat. Vereitelt der Rechtsanwalt durch seine Pflichtverletzung einen Kostenerstattungsanspruch des Mandanten, liegt darin i. d. R. ein Schaden, der dem Vergütungsanspruch entgegengehalten werden kann ().