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Kapitalanlage | Verkündung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes
Das Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz – AnSVG) v. ist im BGBl 2004 I S. 2630 verkündet worden und tritt im Wesentlichen am in Kraft. Mit dem Gesetz wird die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie umgesetzt, eine Prospektpflicht für nicht in Wertpapieren verbriefte Anlageformen des „Grauen Kapitalmarkts” eingeführt und die Regelung zur Zusammensetzung des Börsenrates flexibilisiert. Wir werden über das Gesetz in einem der nächsten Hefte der NWB berichten.