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FG Sachsen-Anhalt 30.06.2004 2 K 2186/03, NWB 47/2004 S. 365

Abgabenordnung | kein genereller Rechtsanspruch des Steuerpflichtigen auf Einsichtnahme in seine Steuerakte (§§ 5, 91 AO)

Ein genereller Rechtsanspruch des Stpfl. auf Einsichtnahme in die beim FA für ihn geführten Steuerakten besteht nicht. Nach einer Entscheidung des FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. - 2 K 2186/03 hat das FA in ermessensfehlerfreier Weise entschieden, dass eine konkrete Akteneinsicht nicht zu gewähren ist, wenn Anhaltspunkte dafür, dass die Akteneinsicht zur Wahrung der steuerlichen Interessen des Stpfl. erforderlich sein könnte, weder von dem Stpfl. vorgetragen worden noch ansonsten ersichtlich sind.