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IWB 21/2004 S. 896

Slowakei | neues Gesetz über die Mineralölsteuer

Mit dem neuen Gesetz (s. GBl, Nr. 46/2004) betragen die Regelsätze der Mineralölsteuern ab für unverbleites Benzin 15 500 Sk/1 000 l und verbleites Benzin 18 000 Sk/1 000 l, für Dieselöl und Gasolin 14 500 Sk/1 000 l sowie für Heizöl 800 Sk/1 000 kg und Flüssiggas als Treibstoff 7 800 Sk/1 000 kg. Keine Mineralölsteuer wird auf Flüssiggas erhoben, das zu Heizzwecken verwendet wird. Eine ermäßigte Steuer von 6 800 Sk/1 000 l gilt für Leichtöle für Schienenfahrzeuge im Eisenbahnverkehr, Maschinen für Produktionszwecke und Stationäreinrichtungen für die Elektroenergieerzeugung. Von der Mineralsteuer befreit bleiben weiter u. a. Flugbenzin und Kerosin sowie Treibstoffe für Donauschiffe. Der Devisenkurs der Slowakischen Krone wurde am mit 39,984 Sk = 1 € notiert.

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