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Sozialhilfe | Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Die VO zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung – Alg II-V) v. ist im BGBl 2004 I S. 2622 bekannt gemacht worden und tritt am in Kraft. Die VO enthält Vorschriften zu den nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Einnahmen, zur Berechnung des Einkommens, Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge sowie zum nicht zu berücksichtigenden Vermögen. Das Vermögen ist dabei ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen.