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Umsatzsteuer | Umsätze von Krankenhausapotheken (§§ 1, 4 UStG)
Nach einer Kurzinformation der Nr. 16/2004 handelt es sich nachfolgend – da insbesondere § 4 Nr. 16 UStG keine Anwendung findet – um ustpfl. Lieferungen von Krankenhausapotheken: (1) Abgabe von Medikamenten an ehemals ambulante oder stationäre Patienten zur Überbrückung, wenn die Medikamente gegen gesondertes Entgelt abgegeben werden; (2) entgeltliche Medikamentenlieferungen an andere Einrichtungen (z. B. im Gesundheitswesen: an ermächtigte Ambulanzen des Krankenhauses, an Polikliniken, Institutsambulanzen, an sozialpädiatrische Zentren, an ermächtigte Krankenhausärzte – soweit es sich in diesen Fällen nicht um nichtsteuerbare Innenumsätze des Trägers der jeweiligen Krankenhausapotheke handelt – und an öffentliche Apotheken); (3) Medikamentenlieferungen an Personen, die im K...