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Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage bei Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstücks zu eigenen Wohnzwecken
Worum ging es im Streitfall? Eine Hausgemeinschaft ordnete ein im Jahr 2003 fertig gestelltes Gebäude, das sie teils steuerpflichtig an einen Miteigentümer vermietet, teils den Miteigentümern unentgeltlich zu privaten Wohnzwecken überlässt, in vollem Umfang ihrem Unternehmensvermögen zu. Das Finanzamt ermittelte in seiner Einspruchsentscheidung die Bemessungsgrundlage für die steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe in der Weise, dass es die Herstellungskosten des Gebäudes gleichmäßig auf den nach § 15a UStG maßgeblichen Berichtigungszeitraum (= 10 Jahre) verteilte. Hiergegen klagt die Unternehmerin vor dem FG München (Az.: 14 K 2944/04). Begründung: Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe in Form der privaten Wohnungsnutzung seien die Her...