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BBV 11/2004 S. 6

Mantelkauf: Umschichtung der Finanzanlagen einer Körperschaft

Die bloße Umschichtung der Finanzanlagen einer Körperschaft ist nach dem keine Zuführung neuen Betriebsvermögens i. S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG. Der Verlust der wirtschaftlichen Identität einer GmbH gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG setzt voraus, dass zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens ein zeitlicher Zusammenhang besteht. Dieser ist nicht gegeben, wenn die GmbH zunächst ihren Unternehmenszweck umgestellt und die neue Tätigkeit mit verändertem Betriebsvermögen aufgenommen hat und mehr als acht Jahre später die Gesellschaftsanteile veräußert werden.