Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt ein Unternehmen, das Solar- Häuser konzipiert, plant und baut. In den Jahren 1983 und 1984 errichtete die Klägerin ein Forschungs- und Musterhaus. Das Gebäude hat eine Nutzfläche von ca. 213 qm; 69 qm entfallen auf einen ausschließlich für unternehmerische Zwecke genutzten Büroteil. Der übrige Gebäudeteil wird von der Klägerin und ihrer Familie bewohnt. Mit dem Gebäude nahm die Klägerin an einem von dem X-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung durch geführten Meßprogramm teil. Bei diesem Projekt zur Energieeinsparung und Sonnenenergienutzung in Eigenheimen werden Untersuchungen in bewohnten Gebäuden unter Einbeziehung eines realen Nutzerverhaltens durchgeführt. Die Projektkosten in Höhe von ... DM wurden vollständig vom Bundesforschungsministerium getragen. Außerdem erhielt die Klägerin vom Land ... einen Zuschuß von ... DM für die Untersuchung der technischen Funktionsfähigkeit, der sozialen Akzeptanz und der Marktnähe eines Systemhauses zur passiven Nutzung der Solarenergie.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 645 BFH/NV 1995 S. 645 Nr. 7 EAAAB-35369
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