Das FG hat am 10. November 1993 in den im Rubrum aufgeführten Streitsachen der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) mündlich verhandelt. An der mündlichen Verhandlung nahm der Berichterstatter A teil. Der Vorsitzende schloß die mündliche Verhandlung mit der Verkündung des Beschlusses, daß eine Entscheidung den Be teiligten zugestellt werde. Beratung und Beschlußfassung über die Urteilsformel fanden noch am Tag der mündlichen Verhandlung statt. Das Urteil ist den Beteiligten Anfang Februar 1994 zugestellt worden. Bis zum 24. Januar 1994 war der Geschäftsstelle des Senats eine von den beteiligten Richtern unterschriebene Urteilsformel nicht übergeben worden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 692 BFH/NV 1995 S. 692 Nr. 8 AAAAB-35285
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