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BFH Urteil v. - IX R 16/93 BStBl 1996 II S. 142

Gesetze: FGO §§ 103, 104, 155ZPO § 318

Keine Bindungswirkung eines Urteils (§ 155 FGO i. V. m. § 318 ZPO) vor schriftlicher Niederlegung der Urteilsformel und Unterzeichnung durch die beteiligten Richter

Leitsatz

Einem Urteil kann so lange keine Bindungswirkung (§ 155 FGO i. V. m. § 318 ZPO) zukommen, als die Urteilsformel nicht schriftlich niedergelegt und von den beteiligten Richtern unterschrieben worden ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 142
BFH/NV 1996 S. 41 Nr. 3
PAAAA-95470

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