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BFH Beschluss v. - VII B 242/93

Der Antragsteller und Beschwerdeführer klagt vor dem Finanzgericht (FG) gegen den Haftungsbescheid des Antragsgegners und Beschwerdegegners (Finanzamt - FA -). Mit dem angefochtenen Bescheid wird der Antragsteller gemäß § 71 der Abgabenordnung (AO 1977) als Haftender für Lohnsteuer nebst Hinterziehungszinsen in Anspruch genommen. Der Inanspruchnahme liegt ein rechtskräftiges Strafurteil gegen den Antragsteller zugrunde, durch das dieser wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Beteiligung an einer Verkürzung der Lohnsteuer durch D - verurteilt worden war. D war eines der auf Veranlassung des inzwischen verstorbenen S gegründeten Subunternehmen, die unter Mitwirkung des Antragstellers Hauptunternehmen im Baubereich unter Vorgabe von Werkverträgen unerlaubt Arbeitskräfte überlassen (verliehen) hatten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 784
BFH/NV 1994 S. 784 Nr. 11
DAAAB-35031

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