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BFH Beschluss v. - V B 50/94

Das Finanzgericht (FG) hat die Vermietung einer Eigentumswohnung durch die Kläger und Beschwerdeführer -- eine Grundstücks gemeinschaft -- (Kläger) an den Lieferer dieser Wohnung als gewerblichen Zwischenmieter unter Verzicht auf die Steuerbefreiung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als rechtsmißbräuchliche Gestaltung (§ 42 der Abgabenordnung -- AO 1977 --) beurteilt, die den begehrten Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1, 2 des Umsatzsteuergesetzes -- UStG -- 1980) aus Rechnungen über die Herstellung der Wohnung nach dem Gesetzesplan ausschließt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 743
BFH/NV 1995 S. 743 Nr. 8
OAAAB-34975

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