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BFH Beschluss v. - V B 163/93

Das Finanzgericht (FG) beurteilte die Vermietung einer Wohnung durch die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) an einen gewerblichen Zwischenvermieter unter Verzicht auf die Steuerbefreiung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als rechtsmißbräuchliche Gestaltung, die den begehrten Vorsteuerabzug aus Rechnungen über die Herstellung der Wohnung ausschließt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 359
BFH/NV 1995 S. 359 Nr. 4
JAAAB-34942

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