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Kapitalgesellschaft | Verlust der wirtschaftlichen Identität bei Zuführung neuen Betriebsvermögens (§ 8 Abs. 4 KStG)
Die bloße Umschichtung der Finanzanlagen einer Körperschaft ist gem. keine Zuführung neuen Betriebsvermögens i. S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1999 (Abgrenzung zum Urteil vom , BStBl 2002 II S. 392). Der Verlust der wirtschaftlichen Identität einer GmbH setzt voraus, dass zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens ein zeitlicher Zusammenhang besteht. Dieser ist nicht gegeben, wenn die GmbH zunächst ihren Unternehmenszweck umgestellt und die neue Tätigkeit mit verändertem Betriebsvermögen aufgenommen hat und mehr als acht Jahre später die Gesellschaftsanteile veräußert werden.