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BBK 21/2004 S. 4448

Kapitalgesellschaft | Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht zwingend vGA

Zahlt eine KapGes ihrem Ges.-Gf. zusätzlich zu seinem Festgehalt Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, so liegt darin gem. nicht immer eine vGA (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom - I R 75/96 und vom - I R 40/00). Maßgeblich sind nach Auffassung des BFH immer die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.

[HI]