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NWB Nr. 45 vom Seite 3553 Fach 3 Seite 13071

Keine sofort abziehbaren Werbungskosten bei Zwangsräumung eines Grundstücks

von Richter am FG Dr. A. Hollatz, Bonn

I. Problemstellung und einführendes Beispiel

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten über die Frage, ob es sich bei Grundstücksaufwendungen um sofort abziehbare Werbungskosten handelt, um Herstellungskosten eines neu errichteten Gebäudes, die nur in Form von AfA berücksichtigungsfähig sind, oder gar um Anschaffungskosten für den Grund und Boden, die überhaupt nicht abziehbar sind. Der vorliegende Beitrag diskutiert diese Problematik anhand von Räumungskosten. Dem Besprechungsurteil liegt im Wesentlichen folgender Fall zu Grunde:

Der Steuerpflichtige erwarb ein von Dritten widerrechtlich besetztes Grundstück. Er beabsichtigte, einen Teil des Grundstücks gewerblich zu bebauen und es anschließend zu vermieten; der andere Teil sollte unbebaut als Freifläche vermietet werden. Da die Besetzer der zivilrechtlichen Räumungsverpflichtung trotz Aufforderung nicht nachkamen, wandte der Steuerpflichtige 75 000 € für die Zwangsräumung des Grundstücks auf. Im Anschluss daran bepflasterte er einen Teil des Grundstücks, errichtete gewerbliche Aufbauten und vermietete das Grundstück teilweise bebaut und teilweise als Freifläche. Das Finanzamt wertete die Räumungs...