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Handwerksrecht | Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk
Die VO über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk v. (BGBl 2000 I S. 1078) galt bisher ausschließlich für die zulassungspflichtigen Handwerke der Anlage A zur Handwerksordnung. Die Regelungen betreffen die Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV der Meisterprüfung (betriebswirtschaftliche, kaufmännische, rechtliche und berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisprüfung) sowie das Bestehen der Meisterprüfung und deren Wiederholung. Mit der Änderungsverordnung v. (BGBl 2004 I S. 2191) gelten die Regelungen nun auch für die „freiwillige” Meisterprüfung in zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben. Hierzu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Erläuterungen herausgegeben, die im BAnz Nr. 184 v. S. 21241 veröffentlicht wurden.