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LAG 09.07.2004 6 Sa 486/04, NWB 45/2004 S. 352

Stiftungsrecht | Vertretungsmacht des Verwaltungsdirektors einer Stiftung bürgerlichen Rechts

Weist die Satzung einer Stiftung bürgerlichen Rechts als Trägerin eines Krankenhauses die Einstellung der Arbeitnehmer dem Verwaltungsdirektor zu, so hat der ärztliche Direktor insoweit keine gesetzliche Vertretungsmacht ().