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BFH Beschluss v. - VII R 121/92

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzministerium) hat die Bestellung des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) als Steuerberater nach § 46 Abs. 2 Nr. 6 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) wegen Vermögensverfalls widerrufen. Auf die Klage gegen diesen Widerrufsbescheid ist in der Sitzung des Finanzgerichts (FG) ... die Verhandlung vertagt worden, um dem Finanzministerium Gelegenheit zu geben, weitere Ausführungen zur Interessengefährdung der Auftraggeber zu machen. Mit Erlaß ... hat das Finanzministerium die Bestellung des Klägers als Steuerberater nochmals widerrufen, diesmal wegen Fehlens der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG. Der Kläger hat auch gegen diesen Bescheid Klage erhoben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 40
BFH/NV 1994 S. 40 Nr. 1
OAAAB-34158

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