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BFH Beschluss v. - VII B 29/93

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wendet sich gegen die vom Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt - HZA -) wegen Nichtentrichtung der Eingangsabgaben gemäß § 76 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) verfügte Beschlagnahme von ... Zigaretten polnischer Herkunft der Marke ... und von ... Flaschen russischen Sekts. Der Kläger hatte diese Waren in Berlin auf dem sog. Polen-Markt gekauft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 326
BFH/NV 1994 S. 326 Nr. 5
AAAAB-34073

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