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BFH Beschluss v. - V B 7/93

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betrieb für verschiedene Fernsehanstalten kontinuierliche Fernsehforschung und unterwarf die hieraus erzielten Umsätze in ihrer Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr (1985) mit dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 i.V.m. Nr. 43 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 831
BFH/NV 1994 S. 831 Nr. 11
OAAAB-34012

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