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BFH Urteil v. - IV R 69/92

Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin) ist eine Personengesellschaft australischen Rechts (limited Partnership), die in Australien eine Plantage betreibt, auf der Zitrusfrüchte angebaut werden. Die (alle im Inland wohnenden) Beigeladenen und Revisionskläger zu 2 bis 7 (Beigeladene) sind ihre beschränkt haftenden Gesellschafter; unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist die X Limited, eine Kapitalgesellschaft australischen Rechts.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 100
BFH/NV 1994 S. 100 Nr. 2
LAAAB-33871

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