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BFH Urteil v. - IV R 103/90

Gesellschafter der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) waren zu Beginn des Streitjahres 1982 die Beigeladenen zu 1 bis 5 und die Revisionsklägerin. Am 11. August 1982 wurde für die Klägerin ein Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens gestellt. Der Vergleichsvorschlag vom 25. August 1985 sah eine Befriedigung der Gläubiger mit grundsätzlich 35 v.H. ihrer Forderungen vor; er erhielt am 22. November 1982 die Zustimmung der Gläubiger und wurde am gleichen Tag vom Amtsgericht als Vergleichsgericht bestätigt. Das Vergleichsverfahren wurde aufgehoben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 468
BFH/NV 1994 S. 468 Nr. 7
YAAAB-33845

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