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BFH Urteil v. - I R 96/92

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) trat in den Streitjahren öffentlich als Fakir und Hypnotiseur auf. Bei seinen Vorstellungen arbeitete er als Feuerschlucker; ferner demonstrierte der Kläger seine Fähigkeiten, sich auf ein Nagelbrett zu legen und durch Glasscherben zu laufen, ohne dabei Verletzungen zu erleiden. Zum Programm gehörte es schließlich, einen Zuschauer so zu hypnotisieren, daß dieser auf Glasscherben stehen konnte, ohne sich zu verletzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 716
BFH/NV 1993 S. 716 Nr. 12
BAAAB-33818

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