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BFH Urteil v. - VI R 94/89

Der Kläger und Revisionsbeklagte reiste als Geschäftsführer einer Gesellschaft für Agrarprojekte in tropische Gebiete Afrikas und Südamerikas. Für diese Reisen erwarb er im Streitjahr Tropenkleidung (Khakihemden, Khakihosen und einen Tropenhelm). Er machte die dafür getätigten Aufwendungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) lehnte die Anerkennung mit der Begründung ab, daß es sich um bürgerliche Kleidung und nicht um typische Berufskleidung handele.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 12
DAAAB-33450

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