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BFH Beschluss v. - VII B 131/92

Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) betreibt aus einem Haftungsbescheid, der nach erfolglosem (verspätetem) Einspruch mit der Klage angefochten ist, die Zwangsvollstreckung in das Immobiliarvermögen der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin). Die Antragstellerin wendet sich mit einer beim FG anhängigen weiteren Klage (Hauptverfahren) und im vorliegenden Verfahren wegen einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Eintragung einer Sicherungshypothek auf einem ihr zur ideellen Hälfte gehörigen Grundstück in X. Sie beantragte beim FG in dem noch anhängigen Hauptverfahren, die Zwangsvollstreckung aus dem Haftungsbescheid für unzulässig zu erklären, und im Eilverfahren, durch Erlaß einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung aus dem Haftungsbescheid bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung im Hauptverfahren einstweilen einzustellen, hilfsweise die Vollziehung des Haftungsbescheids auszusetzen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 460
BFH/NV 1993 S. 460 Nr. 8
ZAAAB-33233

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