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Körperschaftsteuer | Betriebsfonds bei Erzeugerorganisationen
Seit 1997 können Erzeugerorganisationen nach Art. 15 der VO (EG) Nr. 2200/96 des Rates v. einen Betriebsfonds einrichten. Die OFD Hannover nimmt mit Vfg. v. - S 2705 - 9 - StO 214, S 2705 - 23 - StH 231 zu folgenden Punkten Stellung: Begriff des Betriebsfonds, körperschaftsteuerrechtliche Einordnung des Betriebsfonds, Einkommen des Betriebsfonds, Aktivierung des Anspruchs auf Beihilfe der Gemeinschaft und Behandlung der Finanzbeiträge (Umlagen) der Mitglieder der Erzeugerorganisationen.