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BFH Beschluss v. - IX R 23/90

Nachdem der Beschluß, mit dem der Bundesfinanzhof (BFH) die Revision zugelassen hatte, dem Prozeßbvollmächtigten der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) am 9. November 1989 zugestellt worden war, ging deren Revision am 8. Dezember 1989 beim BFH ein, der in der Revisionsschrift als Empfänger bezeichnet ist. Die Geschäftsstelle des erkennenden Senats leitete die Revisionsschrift unter dem 8. Februar 1990 an das Finanzgericht (FG) weiter, bei dem sie am 16. Februar 1990 eintraf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 366
BFH/NV 1993 S. 366 Nr. 6
NAAAB-33117

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